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| Vergabeordnung des Zeichens „Rügen Produkt“ und Zeichennutzungsordnung |
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Der Rügen Produkte Verein e.V. fördert mit dem Herkunftszeichen „Rügen Produkt“ die Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung regionaler Erzeugnisse. Die Förderung hat zum Ziel, den Anteil der Rohstoffe aus der Region, die auch hier verarbeitet und vermarktet werden, zu erhöhen. So werden nicht nur die Wertschöpfung in der Region erhöht und Arbeitsplätze gesichert sondern zugleich ein wichtiger Beitrag zum schonenden Umgang mit den natürlichen Ressourcen und zum Schließen regionaler Stoffkreisläufe geleistet.
Mit diesem Engagement steht der Rügen Produkte Verein e.V. für umweltgerechtes, nachhaltiges Wirtschaften, Entwicklung der Beschäftigung, sparsamen Ressourceneinsatz und nachhaltige Regionalentwicklung genauso, wie für vorbildliches Naturschutzmanagement und Erhaltung der landschaftlichen Schönheit und Artenvielfalt.
Das Herkunftszeichen wird auf Antrag für Rügener Produkte mit eindeutiger Herkunftsgarantie, entsprechenden Qualitätsmerkmalen und klarem regionalem Bezug vergeben.
Das Herkunftszeichen wird in 2 Stufen vergeben.
Kriterien für die Verleihung des Herkunftszeichens „Original Rügen Produkt“:
Die Erzeugung des Produktes findet in einer Produktionsstätte auf der Insel Rügen statt.
Der wertbestimmendende Anteil der Rohstoffe des Produktes wurde nachweislich auf Rügen erzeugt.
Kriterien für die Verleihung des Herkunftszeichens „Rügen Produkt“:
Die Erzeugung des Produktes findet in einer Produktionsstätte auf der Insel Rügen tatt.
Die verwendeten Rohstoffe werden auf Rügen nicht oder nicht in ausreichendem Umfang erzeugt und somit stammen die Rohstoffe nicht von Rügen.
Durch den Vorstand des Rügen Produkte Verein e.V. wird eine unabhängige Vergabekommission berufen, welche die Einhaltung der Qualitätskriterien und die eindeutige Herkunft des Produktes und seiner Rohstoffe prüft.
Das Herkunftszeichen wird bei Einhaltung der Vergabekriterien (eindeutige Herkunft, Nachweis der Qualität, regionaler Bezug) für einen Zeitraum von 3 Jahren vergeben. Nach Ablauf dieser Frist und Antragstellung erfolgt eine erneute Prüfung durch die Vergabekommission.
Im Sinne der Vergabekriterien relevante Veränderungen im Produktionsprozess sind durch den Inhaber des Herkunftszeichens dem Rügen Produkte Verein e.V. anzuzeigen. Das Herkunftszeichen ist ein Echtheitszertifikat für Rügener Erzeugnisse.
Folgende Kriterien sind durch das „Rügen Produkt“ zu erfüllen:
Kriterien für Lebensmittel
Die Lebensmittel müssen auf Rügen hergestellt werden. Die Rohstoffe sollten, wenn sie auf Rügen in ausreichender Menge produziert werden, ebenfalls von Rügen stammen. Auch können solche Bereiche wie Schlachtung, Vermahlung, Pressen, Extrahieren usw. außerhalb Rügens erfolgen, wenn dafür in der Region keine geeigneten Kapazitäten vorhanden sind.
Die Lebensmittel erzeugenden Betriebe unterliegen per Gesetz der amtlichen Kontrolle. Alle Lebensmittel werden regelmäßig in unterschiedlichen, der Art des Lebensmittels geschuldeten, Abständen amtlich geprüft. Die entsprechenden Unterlagen sind jederzeit vorzulegen.
Kriterien für Verarbeitungsprodukte
Verarbeitungsprodukte im Sinne der Vergabeordnung sind aus vorrangig Rügener landwirtschaftlichen, fischwirtschaftlichen bzw. gärtnerischen Erzeugnissen hergestellte Veredelungsprodukte der Ernährungswirtschaft bzw. Gastronomie.
Kriterien für Produkte, die nicht Lebensmittel sind
Für Nicht-Lebensmittel gilt, dass erforderliche Rohstoffe auch von außerhalb Rügens (der Region) bezogen werden können, wenn diese auf der Insel nicht oder nicht in ausreichendem Umfang zur Verfügung stehen, dem regionalen Profil des Endproduktes kein Schaden entsteht und der überwiegende Veredelungswert auf Rügen erzielt wird.
Für alle Rügen Produkte gilt, dass die Hauptveredelungsstufe auf Rügen erfolgen muss und die geistig schöpferische Tätigkeit/ Entwicklung von einer Rügener Person bzw. von einem Rügener Unternehmen stammen muss. |
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Vergabeordnung des Zeichens „Rügen Produkt“ und Zeichennutzungsordnung
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