| Beitragsordnung |
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Beitragsordnung
des Rügen Produkte Vereins e.V.
(Neufassung auf Beschluss der Mitgliederversammlung am 24.06.2009) |
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| 1. |
Ordentliche Mitglieder zahlen einen
gestaffelten Beitrag, der in seiner Höhe nach
der Zahl der Beschäftigten bemessen wird:
· Unternehmer ohne Beschäftigte (und Saisonbeschäftigte unter 1 Person
· im Jahresdurchschnitt) |
150 Euro |
| · Unternehmen mit bis zu 5 Beschäftigten im Jahresdurchschnitt |
300 Euro |
| · Unternehmen mit bis zu 20 Beschäftigten im Jahresdurchschnitt |
450 Euro |
| · Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten im Jahresdurchschnitt |
650 Euro |
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| 2. |
Fördernde Mitglieder zahlen einen Beitrag von mindestens 100 Euro
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| 3. |
Mit Assoziierten Mitgliedern soll eine Vereinbarung
über gegenseitige Beitragsfreiheit getroffen werden.
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| 4. |
Zur Ermittlung der Beschäftigtenzahl werden
Teilzeit- und Saisonbeschäftigungsverhältnisse sowie Aushilfen
auf der Basis der vertraglichen Arbeitszeit in
Jahresbeschäftigungsverhältnisse umgerechnet.
Ausbildungsplätze der Auszubildenden werden nicht
eingerechnet.
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| 5. |
Der Beitrag wird jährlich im November
in Rechnung gestellt. Er ist jährlich zum
30.11. für das Folgejahr zu entrichten.
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| 6. |
Der Vorstand wird ermächtigt, im Einzelfall abweichende Vereinbarungen zu treffen.
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| 7. |
Diese Beitragsordnung tritt ab 01.01.2010 in Kraft.
Gleichzeitig treten die Beitragsordnung vom 17.04.2007
und der Beschluss der Mitgliederversammlung vom 22.05.2008
über die Werbekostenpauschale außer Kraft. |
| 8. |
Übergangsregelung für 2009:
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· Die Beitragspflicht für 2009 bemisst sich für alle Mitglieder,
· die dem Verein am 01.01.2009 angehörten, nach der am 17.04.2007
· beschlossenen Satzung bzw. nach den vom Vorstand seit dem beschlossenen
· Sonderregelungen.
· Mitglieder, die nach Beschluss der Beitragssatzung im Jahr
· 2007 neu aufgenommen werden, sind nach der aktuellen Beitragsordnung
· zu behandeln.
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