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Beitragsordnung
 
Beitragsordnung des Rügen Produkte Vereins e.V.
(Neufassung auf Beschluss der Mitgliederversammlung am 24.06.2009)
 
»  Download - Beitragsordnung des Rügen Produkte Verein e.V. (*.pdf - 95kb)  «
 
1. Ordentliche Mitglieder zahlen einen gestaffelten Beitrag, der in seiner Höhe nach der Zahl der Beschäftigten bemessen wird:
· Unternehmer ohne Beschäftigte (und Saisonbeschäftigte unter 1 Person
· im Jahresdurchschnitt)
150 Euro
· Unternehmen mit bis zu 5 Beschäftigten im Jahresdurchschnitt 300 Euro
· Unternehmen mit bis zu 20 Beschäftigten im Jahresdurchschnitt 450 Euro
· Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten im Jahresdurchschnitt 650 Euro
   

 
2. Fördernde Mitglieder zahlen einen Beitrag von mindestens 100 Euro
 
3. Mit Assoziierten Mitgliedern soll eine Vereinbarung über gegenseitige Beitragsfreiheit getroffen werden.
 
4. Zur Ermittlung der Beschäftigtenzahl werden Teilzeit- und Saisonbeschäftigungsverhältnisse sowie Aushilfen auf der Basis der vertraglichen Arbeitszeit in Jahresbeschäftigungsverhältnisse umgerechnet. Ausbildungsplätze der Auszubildenden werden nicht eingerechnet.
 
5. Der Beitrag wird jährlich im November in Rechnung gestellt. Er ist jährlich zum 30.11. für das Folgejahr zu entrichten.
 
6. Der Vorstand wird ermächtigt, im Einzelfall abweichende Vereinbarungen zu treffen.
 
7. Diese Beitragsordnung tritt ab 01.01.2010 in Kraft. Gleichzeitig treten die Beitragsordnung vom 17.04.2007 und der Beschluss der Mitgliederversammlung vom 22.05.2008 über die Werbekostenpauschale außer Kraft.
8. Übergangsregelung für 2009:
· Die Beitragspflicht für 2009 bemisst sich für alle Mitglieder,
· die dem Verein am 01.01.2009 angehörten, nach der am 17.04.2007
· beschlossenen Satzung bzw. nach den vom Vorstand seit dem beschlossenen
· Sonderregelungen.
· Mitglieder, die nach Beschluss der Beitragssatzung im Jahr
· 2007 neu aufgenommen werden, sind nach der aktuellen Beitragsordnung
· zu behandeln.
 
 
 
 
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